Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Zur Information:
Gem. § 6 MPBetrV sind wir verpflichtet unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit zu benennen und seine Kontaktdaten auf unsere Internetseite zu veröffentlichen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
1. Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit über diese E-Mail-Adresse: