Kurzzeitpflege

Ungeplante Ereignisse können hin und wieder vorkommen. Manchmal kann die Pflege für eine gewisse Zeit nicht zu Hause durchgeführt werden, z.B. weil die Wohnung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt umgebaut werden muss oder mit Hilfsmitteln ausgestattet wird. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Wir stellen Ihnen gerne einen Pflege- und Betreuungsplatz im Rahmen der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Kosten übernimmt teilweise die Pflegekasse bei allen Personen, die ambulante Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 beziehen.

Welchen Betrag stellt die Pflegekasse zur Verfügung?

Die Kurzzeitpflege bietet pflegebedürftigen Personen eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Zurzeit stehen jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher 1.854 Euro für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 1.685 Euro aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn diese nicht für die eigentliche Verhinderungspflege benötigt wurden, was insgesamt 3.539 Euro ergibt. Die Pflegekasse übernimmt maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen weitergewährt, und zwar zur Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes. Hiervon kann ein Teil der anfallenden Selbstkosten bestritten werden. Die Eigenanteile können außerdem erstattet oder bezuschusst werden. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Pflegekasse an.

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