Kurzzeitpflege
Ungeplante Ereignisse können hin und wieder vorkommen. Manchmal kann die Pflege für eine gewisse Zeit nicht zu Hause durchgeführt werden, z.B. weil die Wohnung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt umgebaut werden muss oder mit Hilfsmitteln ausgestattet wird. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Wir stellen Ihnen gerne einen Pflege- und Betreuungsplatz im Rahmen der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Welchen Betrag stellt die Pflegekasse zur Verfügung?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinschaftliches Budget von 3.539 Euro für Kurzzeitpflege (KZP) und Verhinderungspflege (VHP) zusammen (§39 SGB XI).
Dieses Budget steht pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2–5 zu und deckt ausschließlich pflegerelevante Aufwendungen wie Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung ab.
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf das gemeinsame Budget, Finanzierung ausschließlich über Entlastungsbetrag.
Das Budget kann flexibel für alle pflegebedingten Leistungen innerhalb von maximal 8 Wochen (56 Tage) Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr genutzt werden.