Kurzzeitpflege

Ungeplante Ereignisse können hin und wieder vorkommen. Manchmal kann die Pflege für eine gewisse Zeit nicht zu Hause durchgeführt werden, z.B. weil die Wohnung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt umgebaut werden muss oder mit Hilfsmitteln ausgestattet wird. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Wir stellen Ihnen gerne einen Pflege- und Betreuungsplatz im Rahmen der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Kosten übernimmt teilweise die Pflegekasse bei allen Personen, die ambulante Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 beziehen.

Welchen Betrag stellt die Pflegekasse zur Verfügung?

Pro Kalenderjahr finanziert die Pflegekasse einen Aufenthalt von maximal acht Wochen. Pflegebedingte Aufwendungen und die Kosten für die soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden bis zu einer Höhe von 1.612,-- € übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie für Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege kann um den nicht verbrauchten oder auch vollen Anspruch auf Verhinderungspflege auf dann maximal 3.224,-- € für längstens acht Wochen erhöht werden. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege verringert sich dadurch in der entsprechenden Höhe.

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen weitergewährt, und zwar zur Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes. Hiervon kann ein Teil der anfallenden Selbstkosten bestritten werden. Die Eigenanteile können außerdem erstattet oder bezuschusst werden. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Pflegekasse an.

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